RRG erkennt Tarifverträge an

In der RRG sollen ab Januar 2019 alle einschlägigen Flächentarifverträge der Branche, zum Teil allerdings mit finanziellen Abstrichen, gelten. Das ist das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens mit Landesschlichterin Yvonne Sachtje. Die Gewerkschaften und die Geschäftsführung  hatten Anfang Februar die Landesschlichterin eingeschaltet.

Zugeständnisse der Arbeitgeberseite und das Entgegenkommen der Gewerkschaften haben den Kompromiss möglich gemacht.

Für die im Jahr 2014 von DuMont und Heinen-Verlag in die RRG gewechselten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Flächentarifverträge ohne Einschränkung gelten.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die danach bis zum 30. Juni 2018 eingestellt worden sind, sollen die Regelungen mit Abstrichen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld übernommen werden.

Für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem 1. Juli 2018 eingestellt wurden und werden, sollen die Flächentarifverträge mit Einschnitten beim Urlaubs- und  Weihnachtsgeld sowie beim monatlichen Gehalt Anwendung finden. Der Monatslohn soll — abhängig von der Eingruppierung — 96, 94 oder 92 Prozent der in den Flächentarifverträgen genannten Beträge erreichen. Für Redakteurinnen und Redakteure, die ab 1. Juli d.J. eingestellt wurden und werden, soll die letzte Berufsaltersstaffel gestrichen werden.

Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist vereinbart. Wird das Schlichtungsergebnis nicht bis zum 17. September um 24 Uhr schriftlich gegenüber der Landesschlichterin abgelehnt, ist es bindend. Die Laufzeit des Anerkennungstarifvertrages soll drei Jahre betragen.

Weitere Einzelheiten gehen aus dem Protokoll der Landesschlichterin hervor.