Die siebte Runde der Tarifverhandlungen für die Rheinische Redaktionsgemeinschaft (RRG) endete am Mittwoch ohne Ergebnis. Die Arbeitgeberseite lehnte ein Kompromissangebot der Gewerkschaften ab. Die Verhandlungskommission hatte angeboten, die Manteltarifverträge zum 1. Juli dieses Jahres und die Gehaltstarifverträge erst zum 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. DJV-Verhandlungsführer Volkmar Kah: „Mit diesem Angebot sind wir der Arbeitgeberseite finanziell deutlich entgegengekommen.“ Der Vorschlag mache deutlich, dass die RRG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zum Kompromiss bereit seien. Außerdem würde das Angebot, die Tarife zeitversetzt einzuführen, dem Arbeitgeber erhebliche Kosten sparen. Die Arbeitgeberseite begründete ihre Ablehnung mit dem Hinweis, die RRG könne sich die in den Flächentarifverträgen festgeschriebenen Gehälter nicht leisten.
Im Gegenzug präzisierte die Arbeitgeberseite ihr im vergangenen Oktober unterbreitetes Angebot in drei Punkten.
1. Monatsgehalter für Redakteure ohne Regelqualifikation (2a)
3000 Euro im 1. Berufsjahr
3250 Euro ab 4. Berufsjahr
3500 Euro ab 8. Berufsjahr/Endstufe
(Im Flächentarifvertrag liegt die Endstufe derzeit bei 4793 Euro)
2. Höhergruppierung für ehemalige Rundschau-Sekretärinnen in die Tarifgruppe A4
3. Jahresleistung von 1500 Euro für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die nach Juli 2014 angestellt worden sind.
Alle anderen der von der Arbeitgeberseite im Oktober vorgeschlagenen Verschlechterungen der Tarifverträge sollten weiter bestehen.
Die Verhandlungskommission wies den Vorschlag als gänzlich unzureichend zurück. Christof Büttner (ver.di) sagte: „Wir fordern weiter die Anerkennung der Flächentarifverträge.“
„Die Geschäftsführung hält auch mit dem modifizierten Angebot daran fest, Redakteurinnen und Redakteure ungleich zu bezahlen, obwohl die Personalkosten auch bei der Anerkennung der Tarifverträge in den nächsten Jahren sinken werden“, stellte Volkmar Kah fest.
Die Tarifparteien vereinbarten, die Gespräche am 2. Februar 2018 fortzusetzen.