In der Auseinandersetzung um die Anerkennung der Flächentarifverträge für die Rheinische Redaktionsgemeinschaft (RRG) wollen die Gewerkschaften die Landesschlichterin NRW einschalten. Diesen Vorschlag unterbreitete die Verhandlungskommission von ver.di und DJV in der zehnten Gesprächsrunde, die heute in Köln stattgefunden hat. Die Arbeitgeberseite legte sich nicht fest, ob sie diesem Vorschlag folgt. Man sei mit dem Verfahren nicht vertraut und werde sich in den nächsten Tagen informieren. Die Arbeitgeberseite will sich zum Vorschlag, die Landeschlichterin einzuschalten, in der nächste Woche äußern. Die Gewerkschaften räumen der Arbeitgeberseite diese Zeit ein und werden vorerst nicht zum Streik aufrufen.
Die Arbeitnehmervertreter sind in den vergangenen vier Verhandlungsrunden seit Januar zunehmend zu der Überzeugung gelangt, dass eine Einigung mit der Arbeitgeberseite allein auf dem bisherigen Verhandlungsweg nicht möglich ist. Die Reaktion der Arbeitgeberseite auf ein weitreichendes zweites Angebot, das die Gewerkschaften heute offiziell vorgelegt haben, bestätigte diese Einschätzung. Die Arbeitgeberseite wies den Kompromissvorschlag zurück.
Dieses Angebot der Gewerkschaften sieht vor:
- Anerkennung des kompletten Redakteurs-MTV für alle derzeit in der RRG Beschäftigten
- Anerkennung des kompletten Redakteurs-GTV für alle derzeit in der RRG Beschäftigten
- Anerkennung des Redakteurs-MTV für alle, die künftig in der RRG beschäftigt werden, mit Ausnahme der Regelungen zum Urlaubs- und Weihnachtgeld (insgesamt künftig statt bisher 13,5 nur noch 13,2 Gehälter)
- Anerkennung des Redakteurs-GTV für alle, die künftig in der RRG beschäftigt werden, bei Verzicht auf die letzte Gehaltsstufe ab dem 15. Berufsjahr. Zu diesem Zeitpunkt gibt es ein obligatorisches Gehaltsgespräch.
- Komplette Anerkennung von MTV und GTV für alle Sekretärinnen und Sekretäre in der RRG, auch die, die künftig eingestellt werden.
Die Gewerkschaften werden die bereits bekannte Synopse um ihren neuen Kompromissvorschlag erweitern und zeitnah an die Beschäftigten schicken.