
Zur sechsten Verhandlungsrunde in der Tarifauseinandersetzung der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG) hat sich heute die Verhandlungskommission der Gewerkschaften ver.di und DJV NRW mit der Arbeitgeberseite im „Erholungshaus“ in Leverkusen getroffen. Gesprächsinhalt war der von den Gewerkschaften vorgelegte Entwurf eines Anerkennungstarifvertrags.
Zu Beginn der Gespräche wiederholte die RRG-Geschäftsführung ihre in den vergangenen fünf Verhandlungsrunden sowie bei mehreren Betriebsversammlungen und Redaktionsbesuchen ausführlich dargestellte Position, dass eine Anerkennung der für die beiden Berufsgruppen geltenden Flächentarifverträge die Mutterhäuser – DuMont-Mediengruppe und Heinen-Verlag – finanziell überfordere.
Die Gewerkschaftsvertreter verwiesen erneut auf ihre Berechnungen, wonach die Wiedereinführung der Flächentarifverträge in der RGG nicht zu steigenden Personalkosten führen werde. Vielmehr würden diese in den kommenden zehn Jahren spürbar sinken, wenn viele ältere Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gingen und durch junge Nachwuchskräfte mit niedrigeren Tarifgehältern ersetzt würden.
Die Geschäftsführung bestätigte grundsätzlich diese Prognose der Arbeitnehmervertreter. Allerdings sei das von der DuMont Mediengruppe und dem Heinen-Verlag im März 2014 angestrebte Ziel der „Kostenersparnis von ca. 4 Millionen Euro jährlich“ noch nicht vollständig erreicht. Volkmar Kah, DJV-Landesgeschäftsführer: „Die etwa 100 Beschäftigten der kleinen RRG tragen mit ihrer engagierten Arbeit und Einsparungen von etwa drei Millionen Euro jährlich schon jetzt zum wirtschaftlichen Erfolg der Mutterhäuser überproportional bei.“
Die Gewerkschaften haben in der heutigen Verhandlung versucht, der Geschäftsführung deutlich zu machen, warum der Flächentarifvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RRG so wichtig ist. Verhandlungsführer Christof Büttner (ver.di): „Wer wissen will, was ein fairer Preis für ein Auto ist, der schaut in die Schwacke-Liste. Und wer wissen möchte, was ein faires Gehalt und faire Arbeitsbedingungen sind, der schaut in den Flächentarifvertrag.“
Auch für die Arbeitgeber wäre die Rückkehr zu den Flächentarifverträgen von Vorteil. Tarifverhandlungen gehören nicht in einen Betrieb, sondern sollten auf Bundesebene zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geführt werden. Auch da wird die wirtschaftliche Lage der Branche berücksichtigt. Tarifauseinandersetzungen auf Firmenebene binden teure Arbeitskraft. Vor allem, wenn, wie von der Arbeitgeberseite vorgeschlagen, nicht nur die Tarifgruppen, sondern auch die jährlichen Tariferhöhungen lokal zwischen Geschäftsführung und Gewerkschaften ausgehandelt werden sollen.
In der sechsten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften erstmals über die Forderungen, die über die Anerkennung der Tarifverträge hinausgehen, gesprochen: Konkret ging es um die Eingruppierung der Sekretärinnen, Altersteilzeitangebote, die Pkw-Pauschale, Frei-Abos und den Anspruch auf Fortbildung. Dabei hat die Arbeitgeberseite grundsätzlich Gesprächsbereitschaft erkennen lassen.
Die Tarifparteien vereinbarten einen neuen Verhandlungstermin für Mittwoch,
10. Januar 2018.