Wir möchten die Ungleichbehandlung der Beschäftigten in der RRG beenden. Wir fordern einen Firmentarifvertrag, mit dem die Arbeitsleistung jedes Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin angemessen gewürdigt wird. In den Firmentarifvertrag sollen folgende Regelungen aufgenommen werden:
1) Anerkennung der jeweils geltenden Flächentarifverträge in ihrem jeweils geltenden Rechtsstatus für alle Angestellten der RRG. Dies soll ausdrücklich auch für die Mitarbeiter gelten, die künftig neu eingestellt werden. Das sind in ihrer jeweils geltenden Fassung:
a) Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen mit folgenden Änderungen:aa) Abweichend von § 9 Abs.2 2b betragt der volle Jahresurlaub von Redakteurinnen und Redakteuren 30 Tage. bb) Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haustarifvertrages bestehende günstigere Regelungen bleiben bestehen, soweit diese gem. § 613a Abs. 1 Satz BGB entstanden sind.
b) Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen.
c) Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen mit folgender Änderung bei § 2 (Persönliche Voraussetzungen): Der Redaktionsvolontär/Die Redaktionsvolontärin darf nicht jünger als 18 Jahre sein.
d) Tarifvertrag über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen unter Streichung von § 3 Abs. 1 1b
e) Tarifvertrag zur Förderung der freiwilligen Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen – Entgeltumwandlungstarifvertrag.
f) Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für Redakteure und Redaktionsvolontäre an Tageszeitungen
g) Manteltarifvertrag für kaufmännische Angestellte in Verlagen von Tageszeitungen in NRW mit folgenden Änderungen: gg) § 6 Abs. 6 entfallt.
h) Gehaltstarifvertrag für Angestellte in Verlagen von Tageszeitungen im Land Nordrhein-Westfalen.
2) Faire und gerechte Bezahlung, Zuschlage und Sozialleistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der RRG.
a) Eingruppierung entsprechend Arbeitsleistung, Kompetenz und Berufserfahrung der Redaktionssekretarinnen: Eingruppierung aller Sekretarinnen in ihrer bisherigen Berufsjahresstufe, mindestens jedoch in die Tarifgruppe A 4 des für sie geltenden Gehaltstarifvertrages.
b) Eingruppierung entsprechend der Berufserfahrung der neu eingestellten Redakteurinnen/Redakteure: Bei der Eingruppierung in den Gehaltstarifvertrag erfolgt die Anerkennung aller Berufsjahre, in denen sie hauptberuflich Redakteursarbeit an Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und Funkanstalten geleistet haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder als Pauschalist oder fester Freier im Rahmen freier Mitarbeit gearbeitet haben.
c) Anerkennung und Fortschreibung des für die ehemaligen MDS-Kolleginnen und -Kollegen geltenden Altersteilzeit-Tarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure bzw. Aufnahme einer in Ausmaß und Leistungen nicht schlechteren Regelung in den Firmentarifvertrag.
d) Pkw-Pauschale von 150 Euro im Monat für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ihr privates Fahrzeug für Dienstfahrten nutzen – unabhängig von der Fahrtkostenerstattung.
e) Tatsachliche Freiexemplare für RRG-Mitarbeiter und -Rentner von Kölner Stadt-Anzeiger oder bzw. und Kölnischer Rundschau. Wobei sich die Kolleginnen und Kollegen bereiterklären, nach alter Verlagstradition weiter den – echten – Botenlohn zu zahlen. Dieser ist pro Abonnement konkret zu ermitteln. Er enthält ausdrücklich nicht sämtliche Vertriebskosten oder Beitrage zur Entwicklung und Finanzierung neuer Geschäftsmodelle.
3) Recht auf Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der RRG: Die Kolleginnen und Kollegen fordern das Recht zum Besuch einer vom Arbeitgeber finanzierten beruflichen Fortbildung einmal im Jahr.
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MTV kaufmännische Angestellte an Tageszeitungen NRW
MTV Redakteure an Tageszeitungen
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